Kommunalwahl: Nach Stellungnahme des Landeswahlleiters zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes
Münster (SMS) Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes zur Frage der Zulässigkeit der Stichwahl bei Kommunalwahlen, aber auch zur Festlegung der Grenzen der Wahlbezirke macht eine erneute Sitzung des Wahlausschusses notwendig. Ob die bereits in der letzten Sitzung am 5. Dezember 2019 beschlossenen Wahlbezirke geändert werden müssen, muss dann geprüft werden. Erst nach der Wahlbezirkseinteilung ist die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl im September möglich. Ein Beschluss des Wahlausschusse kann voraussichtlich bis Ende Januar getroffen werden.
In den möglicherweise notwendigen Beschluss fließen einerseits die Erkenntnisse der Stadtverwaltung nach Auswertung der Begründung der Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtes, andererseits auch die Stellungnahme des Landeswahlleiters ein. Diese Stellungnahme wird in der kommenden Woche erwartet.
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