Ist es überhaupt realistisch zu denken, eine einzige Person könnte einen entscheidenden Unterschied für die Zukunft einer anderen Person machen? Lassen sich sogar mehrere Menschenleben durch das Handeln einer Person retten?
Solche Fragen stellen sich ab und zu Mal im Laufe eines Lebens. Dahinter steckt wohlmöglich die Hoffnung, selbst die Möglichkeit zu haben, der Welt zu einem besseren Ort zu machen. Aber nur Wenige stoßen auf die Möglichkeit, andere Menschen ja auch nach dem eigenen Tod noch retten zu können.
Die Antwort lautet: Organspenden; denn Organspender*innen können nach ihrem eigenen Tod die Leben von bis zu sieben anderer schwerkranker Menschen retten, bei denen das eigene Herz, die Niere oder die Bauchspeicheldrüse nicht mehr richtig funktionieren. An jedem Tag sterben drei Menschen, weil kein Spenderorgan für sie zur Verfügung steht.
Erstaunlicherweise gibt es in unserer Gesellschaft viele Befürworter*innen für Organspende, jedoch machen leider die wenigsten den nötigen Schritt – und das, obwohl es bei den Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenlos und ganz einfach möglich ist.
Am Ende geht es wohl um die Konfrontation mit der eigenen Sterblichkeit und damit aufkommenden Emotionen und Gedanken.
Ob die ewigen Diskussionen rund um das Thema moralisch, religiös oder psychisch beeinflusst sind, unterscheidet sich auch nach unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen. Im Endeffekt bietet der Ausweis jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, die angegeben werden können – sodass alle Erlaubnisse, Einschränkungen und Widersprüche berücksichtigt werden können:
1. Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewerbe entnommen werden.
2. Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgende Organe/Gewebe: _____________
3. Ja, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: _____________
4. Nein, ich widerspreche einer Entnahme von Organen und Geweben.
Der von BZgA herausgegebene Organspendeausweis ist kein amtliches Formular. Es ist ebenso möglich, den Wunsch zur Spende aller oder einzelner Organe formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten. Auch Minderjährige können einen Organspendeausweis anlegen. Schon ab ihrem 16. Geburtstag können sie entscheiden, dass sie Organspender*in sein wollen. Ab dem Alter von 14 Jahren können sie sich dagegen aussprechen. Dieser Prozess sichert die freie Entscheidung jedes*jeder einzelnen ohne die Beeinflussung gesellschaftlicher Gruppen oder Familienmitglieder. Online oder vor Ort kann der Ausweis formlos bestellt und selbst ausgefüllt werden.
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