Münster hat als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht eingeführt, aber was bedeutet das genau? Ab dem 27.04.2020 muss immer dann eine Mund-Nasen-Maske (Community-Maske) getragen werden, wenn eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder erbracht wird, und der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Betroffen von der Verpflichtung sind alle Personen mit Vollendung des fünften Lebensjahres.
Wie sieht es mit selbstgenähten Mundschutzmasken aus Stoff aus?
Masken aus Stoff, Schals oder Tücher können ebenfalls genutzt werden. „Die zertifizierten Masken können so den Krankenhäusern und Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst vorbehalten werden“, erläutert Wolfgang Heuer, Leiter des Krisenstabs der Stadt Münster.
Wo bekommt man Mund-Nasen-Masken?
In den Apotheken der Stadt. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die Stadt Münster und die Kirchen organisieren gemeinsam die Herstellung und Verteilung von Mund-Nase-Masken. Ehrenamtliche nähen unter dem Motto „Münsters gute Naht“.
Wie wirksam sind selbstgenähte Masken wirklich?
Die Masken aus Stoff sind relativ wirksam, allerdings mehr für andere als für sich selbst, da sie nur die eigene Atemluft filtern. Die FFP2-Masken hingegen, schützen nur den*die Träger*in und nicht andere, da nur die eingeatmete Luft, und nicht die ausgeatmete Luft gefiltert wird.
Wie wird die Maskenpflicht eigentlich kontrolliert?
In den Einzelhandelsgeschäften sind die Ladenbetreiber*innen selbst dafür verantwortlich. Viele Läden nutzen bereits ihr eigenes Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Weigern sich Kund*innen die Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, so kann auch die Polizei hinzugezogen werden.
Eine Maske muss überall dort getragen werden, wo eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder erbracht wird, und der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Beispielsweise in Einzelhandelsgeschäften oder in der Bank. Ebenso muss im ÖPNV, an Bushaltestellen und im Bahnhofsgebäude, sowie am Bahnsteig eine Maske getragen werden.
Wie und wie häufig sollte man so eine Maske waschen?
Selbstgenähte Masken kann man ohne Probleme in der Waschmaschine bei 60 Grad waschen. Nach dem Waschen könnt ihr eure Masken auch bügeln, da bei den hohen Temperaturen die Viren ebenfalls nicht überleben können. FFP2- und FFP3-Masken sollten prinzipiell dem medizinischen Personal überlassen werden, da diese sie dringender brauchen. Besitzt ihr trotzdem eine, reinigt sie nicht so wie oben beschrieben, da sie einen eingebauten Filter haben, der so beschädigt wird.
Ist es erlaubt, im Auto eine Maske zu tragen?
Nach §23 Absatz 4 StvOdarf ein*e Kraftfahrzeugführer*in das Gesicht nicht verdecken, damit man für die automatische Verkehrsüberwachung („Blitzer-Fotos“) erkennbar bleibt. Das Verhüllungsverbot gilt nur für den*die Fahrer*in, weitere Fahrzeuginsassen sind nicht betroffen.
Wegen COVID-19 geht die Gesundheit aber vor, darum ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Auto auch für den*die Fahrer*in erlaubt. Die Augen sollen aber dennoch zu erkennen sein, da es meistens ausreicht, um einen Menschen zu identifizieren. Die Schutzmaske ist ein Infektionsschutz und kein Schutz vor einer Radarfalle.
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