Stadt erlässt Allgemeinverfügung / Verschärfte Kontrollen in der Gastronomie
Grenzwert überschritten: Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Münster liegt laut Erhebungen des Landeszentrums Gesundheit bei über 35 auf je 100.000 Einwohnenden (49,2). Entsprechend ist heute eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die am Montag, 0 Uhr, in Kraft tritt.
Für das Gebiet der Stadt Münster gilt damit die Gefährdungsstufe 1 gemäß Coronaschutzverordnung des Landes. Das bedeutet im Einzelnen:
- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
- An Festen (ohnehin nur aus herausgehobenem Anlass) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.
- Bei Veranstaltungen muss immer ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen gewährleistet sein.
Sollten die Zahlen wieder sinken, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Aufhebung der Allgemeinverfügung. Diese wird erst außer Kraft gesetzt, nachdem der entsprechende Grenzwert über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist aber auch eine zeitnahe Verschärfung der Auflagen möglich. Die Stadt Münster ist auf diese Entwicklung vorbereitet. Wolfgang Heuer, Leiter des Corona-Krisenstabs, dazu: „Wir stehen unmittelbar am 50er Grenzwert. Wird dieser überschritten, folgen weitere Maßnahmen insbesondere bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und im öffentlichen Raum wie den Haupteinkaufsstraßen.“
Kontrollen in der Gastronomie
In der Nacht zu Samstag wurden in Münster zahlreiche Kontrollen in der Gastronomie der Innenstadt vorgenommen. Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes stellten dabei zahlreiche Verstöße fest. In 12 von 20 kontrollierten Schank- und Speisewirtschaften wurden Verstöße gegen die Vorgaben der Coronaschutzverordnung festgestellt, Anzeigen und Bußgelder sind die Folge.
Zwei Betriebe – das „Mocca D’or“ und das „Fiu“ an der Rothenburg – wurden aufgrund erheblicher Hygiene- und Sicherheitsmängel (unter anderem fehlender Spuckschutz, nicht eingehaltener Mindestabstand, fehlerhafte Kontaktlisten, mangelhafte Luftzirkulation, keine Desinfektionen von Gebrauchsgegenständen, fehlende Desinfektionsmittel) mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres geschlossen. Die Geschäftsführung zeigte sich uneinsichtig und wurde aggressiv, zudem waren Mitarbeitende der Gaststätte vom Betreiber nicht über die Infektionen von vier Kollegen informiert worden.
Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel mahnt: „Die Spielregeln der Coronaschutzverordnung sind den Gastronomen seit langer Zeit bekannt. Wir appellieren an die Einhaltung der Vorgaben – und werden diese konsequent kontrollieren.“
Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung der Stadt sind zu finden unter www.muenster.de/corona.
Quelle
Herausgeberin: Stadt Münster
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